Allgemeine Geschäftsbedingungen für den  Vertrieb von Anhängern / Ersatzteilen der Firma CAJ-Ersatzteile

 

1.  Geltung der Bedingungen

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf  seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

 

2.  Angebote und Vertragsabschluß

(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, das innerhalb von 6 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung angenommen wird oder dadurch, dass dem  Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, haben keine Gültigkeit.

 

3.  Preise

Es gelten die jeweils aktuellen Preise in EURO gemäß Angebot bzw. Auftragbestätigung. Sofern keine Sonderregelung schriftlich vereinbart ist, verstehen sich die Preise ab Werk/Lager zu Zahlungskonditionen gemäß § 8. Die Frachtkosten incl. Verpackung werden gesondert auf den Rechnungen ausgewiesen.

 

4.  Lieferzeiten

     (1) Die Lieferzeitangaben sind unverbindlich.

(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse wie Streik, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten.

(3) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer wird hierdurch von seinen Verpflichtungen frei und der Käufer kann daraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die gesamten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

(4) Sofern der Verkäufer für die Nichteinhaltung von Fristen verantwortlich ist,  hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung von ½ % für jede Woche des Verzuges, jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes des vom Verzug betroffenen Auftragsteiles. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

(5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Leistungen jederzeit berechtigt.

 

5.  Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person/Firma übergeben wurde. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

 

6.  Gewährleistung

     (1) Der Verkäufer haftet innerhalb der gesetzlichten Gewährleistungsfristen ab Lieferdatum.

(2) Der Käufer muss dem Verkäufer die Mängel unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes anzeigen. 

(3) Ist die Ware nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer Neulieferung oder Nachbesserung anbieten. Sollte dies zweimal erfolglos sein, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz verlangen. Für gebrauchte Waren ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Verbraucher sind von dieser Regelung nicht betroffen, für diese gilt die gesetzliche Regelung.

(4) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(5) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

(6) Die vorstehenden Absätze enthalten ausschließlich die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

 

7.  Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen Eigentum des Lieferers.

(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind ausgeschlossen.

(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware ohne weitere Fristsetzung oder Rücktrittserklärung zurückzuverlangen.

 

8.  Zahlung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder binnen 10 Tagen ./. 2 % Skonto fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf ältere Schulden wie auch Kosten oder Zinsen anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.

(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn diese dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde bzw. ein Scheck eingelöst wurde.

(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt,  ab dem betreffenden Zeitpunkt bankübliche Zinsen für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

(4) Werden dem Verkäufer Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen, so ist er berechtigt, alle Forderungen sofort fällig zu stellen. Bei ständiger Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.

(5) Der Käufer ist zur Verrechnung, Rückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist jedoch auch der Kunde wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

 

9.  Änderungen / Haftungsbeschränkung

(1) Der Verkäufer haftet nicht für geringfügige Änderung, die der Hersteller evtl. an Produkten vornimmt, die keine Minderung der Qualität darstellen.

(2) Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(3) Gemäß EU-Haftungsgesetz haftet für evtl. Folgeschäden bei nachgewiesener technischer Mängel ausschließlich der Hersteller der betreffenden Handelsware. Der Verkäufer kann lediglich als Vermittler tätig werden.

 

10.       Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

(1) Erfüllungsort für die Lieferung der Handelsartikel ist der Sitz des  jeweiligen Herstellers bzw. Vertragspartners.

(2) Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlich D-Siegen.

(3) Die Vertragsbestimmungen richten sich nach den Bestimmungen des deutschen bzw. europäischen Handelsrechts.

(4) Sollte ein § dieser Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der  gesamten  allgemeinen Geschäftsbedingungen.

                                                 CAJ-Ersatzteile . Kellershain 35 . D-57223 Kreuztal